Auszüge und Daten aus der Liegenschaftskarte
Die Liegenschaftskarte beschreibt bildlich die Lage und Form der Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) mit weiteren Elementen aus den Bereichen Topographie, Nutzungsarten, Vermessungspunkten, Gelände. Umgangssprachlich wird die Liegenschaftskarte auch als Flurkarte bezeichnet.
Die Übermittlung der Daten der Liegenschaftskarte kann sowohl analog als auch digital erfolgen.
Auszüge aus der Liegenschaftskarte sind in folgenden Kombinationen zu beziehen:
Liegenschaftskarte:
Landeswappen
Bezeichnung der Katasterbehörde
Anschrift der Katasterbehörde
Ausgabeart
Datum der Ausgabe
Flurstück, Flur, Gemarkung
Gemeinde, Kreis
Ausschnitt Liegenschaftskarte
Größe des Auszugs
Koordinaten der Kartenecken
Angabe des Maßstabes
Hinweise
Liegenschaftskarte Kombi Orthophoto:
Landeswappen
Bezeichnung der Katasterbehörde
Anschrift der Katasterbehörde
Ausgabeart
Datum der Ausgabe
Flurstück, Flur, Gemarkung
Gemeinde, Kreis
Ausschnitt Liegenschaftskarte
Orthophoto
Größe des Auszugs
Koordinaten der Kartenecken
Angabe des Maßstabes
Hinweise
Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung
Landeswappen
Bezeichnung der Katasterbehörde
Anschrift der Katasterbehörde
Ausgabeart
Datum der Ausgabe
Flurstück, Flur, Gemarkung
Gemeinde, Kreis
Ausschnitt Liegenschaftskarte
Angaben zur Bodenschätzung
Größe des Auszugs
Koordinaten der Kartenecken
Angabe des Maßstabes
Hinweise
Eine Übersicht über freie Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz finden Sie unter dem Punkt Opendata.
Sie erhalten die Liegenschaftskarte auch in Kombination mit Flurstücksnachweis oder mit weiteren Informationen und Flurstücks- und Eigentümernachweis.
Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch Grundlage für einen Lageplan zur Bauvorlage gemäß § 2 Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) sein.
Die Daten der Liegenschaftskarte können auch digital bereitgestellt werden (Bestandsdatenauszug). Der Inhalt der Auszüge kann selektiv zur Verfügung gestellt werden. Standardformat für die Übermittlung der Bestandsdaten ist die NAS (Normbasierte Austauschschnittstelle).
Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster und Auszüge daraus erhalten Sie beim örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasteramt sowie den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Rheinland-Pfalz und den Kommunalverwaltungen (Verbandsgemeinden, Städte, Landkreise) für den Bereich Ihrer Niederlassung Ihr jeweiliges Gebiets.
Darüber hinaus geben Ihnen die Vermessungs- und Katasterämter und ÖbVI fachliche Auskünfte zu den Dateninhalten des Liegenschaftskatasters.
Gebührenübersicht
als Druck oder PDF (je Ausfertigung) | bis DIN A3 | 28,00 EUR¹ |
als Druck oder PDF (je Ausfertigung) | größer DIN A3 bis DIN A0 | 51,00 EUR² |
¹ inklusive voller Umsatzsteuersatz
² umsatzsteuerfrei
Für die Bereitstellung wird eine Mindestgebühr in Höhe von 28,00 EURO je Antrag erhoben.
als Druck oder PDF (je Ausfertigung) | bis DIN A3 | 32,20 EUR¹ |
als Druck oder PDF (je Ausfertigung) | größer DIN A3 bis DIN A0 | 58,65 EUR¹ |
¹ umsatzsteuerfrei
Für die Bereitstellung wird eine Mindestgebühr in Höhe von 28,00 EURO je Antrag erhoben.
als Druck oder PDF (je Ausfertigung) | bis DIN A3 | 28,00 EUR¹ |
als Druck oder PDF (je Ausfertigung) | größer DIN A3 bis DIN A0 | 51,00 EUR² |
¹ inklusive voller Umsatzsteuersatz
² umsatzsteuerfrei
Für die Bereitstellung wird eine Mindestgebühr in Höhe von 28,00 EURO je Antrag erhoben.